Fritz Bauer

Einem „Nestbeschmutzer“ zum Gedenken

Fritz Bauer (1903-1968)

Kurt Nelhiebel hat viel dafür getan, dass der Jurist Dr. Fritz Bauer nicht in Vergessenheit gerät. Als Prozessbeobachter schrieb Nelhiebel für die Zeitschrift der jüdischen Gemeinde in Wien über den von Bauer initiierten Auschwitz-Prozess (1963-1965). Er widmete Bauer 1968 einen bewegenden (Radio-)Gedenkbeitrag mit dem Titel „Einem ‚Nestbeschmutzer‘ zum Gedenken“.

In den Jahren seit 2013 engagierte sich der Journalist und Autor gegen die Geschichtsvergessenheit des nach Dr. Bauer benannten Instituts in Frankfurt am Main, das sich im Kampf um die Deutungshoheit zusehends von Leben und Werk des bedeutenden Juristen abwandte und dabei blindlings auch antisemitischen und rechtspopulistischen Tendenzen zum Tanz aufspielt. Zahlreiche Artikel und Bücher erschienen, in denen Kurt Nelhiebel seine Stimme für Fritz Bauer erhebt. Der Autor warnt damit als Zeitzeuge vor rechten Tendenzen und neuem Nationalismus, dessen Folgen er am eigenen Leibe erfahren hat.

Fritz Bauer, Sohn einer Stuttgarter Familie, deren Vorfahren in Württemberg Vorreiter im Kampf für die rechtliche Gleichstellung der Juden waren, setzte sich für die Menschenrechte ein. Als Jugendlicher trat er in die SPD ein und engagierte sich an der Seite Kurt Schumachers und als Reichsbannerführer gegen das Aufkommen der Nationalsozialisten. Nach KZ-Haft und Nürnberger Rassegesetzen konnte Bauer ins rettende Exil nach Dänemark fliehen, später nach Schweden. 1949 kehrte Bauer zurück nach Westdeutschland, wurde zunächst Landgerichtsdirektor, dann Generalstaatsanwalt in Braunschweig, seit 1956 bis zu seinem Tod 1968 bekleidete er dies Amt in Frankfurt am Main.

Entnazifizierung und Demokratisierung waren nach zwölf Jahren Nazi-Herrschaft Generalstaatsanwalt Dr. Bauers Hauptanliegen. Wäre nicht jedermann berechtigt, ja verpflichtet gewesen, den Verfolgten während des nationalsozialistischen Regimes zu helfen? Nach soviel Gewalt und Unmenschlichkeit wollte der Jurist den Menschenrechten die gebührende Akzeptanz verschaffen. Aus Toleranz sollte Anerkennung des Anderen werden. Fritz Bauer stand auf der Seite der Schwächsten in der Gesellschaft. Er kämpfte für die Rechte der Gefangenen ebenso wie für die von Verfolgten. Die Strafrechtsreform und ein humaner Strafvollzug waren für ihn Hauptanliegen, Resozialisierung der Gefangenen sein Ziel. Im Nachkriegsdeutschland war Fritz Bauer die Stimme der Überlebenden und des Widerstands.

Hier folgen die Beiträge von Kurt Nelhiebel über Leben und Werk von Fritz Bauer.


Großer Tag für Freunde Fritz Bauers

Am 11. August wird der Grundstein für das Fritz Bauer Forum in Bochum gelegt

Kurt Nelhiebel

Bremen (Weltexpresso) – Nach langer Vorarbeit wurde jetzt  in Bochum der Erbpachtvertrag  für das von der gemeinnützigen Buxus Stiftung initiierte Fritz Bauer Forum zu Ehren des hessischen Generalstaatsanwalts und Initiators des Auschwitz-Prozesses unterzeichnet. Angeschlossen ist der Einrichtung unter anderem eine interaktive  Bibliothek. Am 11. August wird um 12 Uhr in der Bochumer Feldmark 107 der Grundstein gelegt. Das Grußwort spricht der Oberbürgermeister des Stadt Bochum, Thomas Eiskirch.

Die gemeinnützige Buxus Stiftung GmbH, deren Geschäfte von der Historikerin und Fritz-Bauer-Biografin PD Dr. Irmtrud Wojak geführt werden, ist aus der Erforschung von Leben und Werk des Juristen und Auschwitz-Anklägers Dr. Fritz Bauer entstanden. Sie fördert Wissenschaft und Forschung und ein an den Menschenrechten orientiertes Handeln. Das Fritz Bauer Forum  mit seiner Bibliothek sowie den Seminar-, Atelier- und Ausstellungsräumen und einem Cafe entsteht, umgeben von einem Garten, am Ort der ehemaligen Trauerhalle Havkenscheid.

Der als jüngster Amtsrichter Deutschlands von den Nazis verfolgte und in Emigration vertriebene Fritz Bauer  sorgte 1952 nach seiner Rückkehr durch den spektakulären Braunschweiger  Prozess gegen einen Mitverantwortlichen für die Ermordung der Männer des 20.  Juli dafür, dass die Widerstandskämpfer nicht  als Landesverräter verleumdet werden  dürfen, sondern aus Verantwortungsbewusstsein gehandelt hätten. Außerdem bewirkte Bauer die gerichtliche Feststellung, dass der NS-Staat ein Unrechtsstaat gewesen ist, den zu bekämpfen jedermanns Recht gewesen sei.

Das Fritz Bauer Forum fühlt sich der stets aktuellen Geschichte des Widerstandes gegen diktatorische Gewalt, gegen Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus verpflichtet. Es beruft sich dabei auf Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und  zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Die Gründe für den Auschwitz-Prozess beschrieb Fritz Bauer mit den Worten: „Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.“

Das nach ihm benannte Frankfurter Institut zur Erforschung der Geschichte des Holocaust  beherbergt die Totenmaske seines Namensgebers. Sie sollte nach Fertigstellung des Fritz Bauer Forums in Bochum dort einen würdigen Platz finden und zugleich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Fritz Bauer, der wegen seines Kampfes gegen alte und neue Nazis immer wieder Morddrohungen erhielt, wurde 1968 im Alter von 65  Jahren tot in seiner Frankfurter Wohnung. aufgefunden. Seine sterblichen Überreste wurden eingeäschert, bevor die Umstände seines Todes einwandfrei geklärt waren. Sämtliche Spuren auf eine mögliche Fremdeinwirkung  waren damit unwiederbringlich verloren.

Quelle: Weltexpresso, Frankfurt am Main, 27. Juli 2021: https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/22827-grosser-tag-fuer-freunde-fritz-bauers


Heimliche Ehrung

(Conrad Taler)

Am 30. Juni hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Foyer ihres Berliner Amtssitzes die Büste eines Mannes enthüllt, von dem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle 2013 sagte, er habe als Demokrat und Patriot an der deutschen Geschichte mitgeschrieben und sie zum Guten hin beeinflusst. Er meinte damit den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der Auschwitz vor Gericht brachte und damit Gerichtstag halten wollte „über uns selbst, Gerichtstag über die gefährlichen Faktoren in unserer Geschichte“.

Was mag die Ministerin bewogen haben, die Ehrung einer so herausragenden Persönlichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorzunehmen? Nur die Jüdische Allgemeine und eine Handvoll Gäste wurden eingeladen, darunter als prominentester der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Gideon Joffe. Welcher Fritz Bauer sollte da geehrt werden? Der hessische Generalstaatsanwalt entstammte einer assimilierten jüdischen Familie, hatte aber weder Beziehungen zur jüdischen Gemeinde noch zur jüdischen Emigration. Jude war er nach seinen eigenen Worten nur nach den Nürnberger Rassegesetzen der Nazis. Vertreter der von Fritz Bauer mitbegründeten Humanistischen Union waren anscheinend nicht unter den eingeladenen Gästen. Jedenfalls hat die Ministerin niemanden aus dieser Ecke begrüßt.

Mit der Corona-Krise lässt sich der enge Rahmen wohlfeil begründen, aber schon die Benennung des Foyers nach Fritz Bauer wurde auf kleiner Flamme gehalten. Und das war vor der Pandemie. Schämen sich die im Justizministerium tätigen Sozialdemokraten immer noch ihres Parteifreundes, der es trotz aller Anfeindungen nach seinem Tod zu Ruhm und Ansehen gebracht hat und nicht mehr ignoriert werden kann? Ihn ein halbes Jahrhundert nach seinem Ableben der jüdischen Gemeinschaft zuzuschlagen und als politischen Menschen zu ignorieren, kennzeichnet den Zustand einer Partei, die den unbequemen Mahner immer wieder im Regen stehen ließ, das letzte Mal genau einen Monat vor seinem überraschenden Tod mit der Zustimmung zu den von Fritz Bauer leidenschaftlich bekämpften Notstandsgesetzen.

Im Personalbogen des Hessischen Ministeriums der Justiz, Aktenzeichen IIb B 599, beantwortete Fritz Bauer nach seiner Rückkehr aus dem Exil die Frage nach seinem Glaubensbekenntnis mit „glaubenslos“. In der Rubrik mit der Frage, ob er politisch, rassisch oder religiös Verfolgter sei, bezeichnete er sich explizit als „Politisch Verfolgter“ (Begleitbuch zu der Ausstellung Fritz Bauer. Der Staatsanwalt, Seite 189, Campus Verlag, Frankfurt am Main, 2014). Mit siebzehn Jahren schloss er sich der SPD an und bekämpfte später als Vorsitzender der Stuttgarter Ortsgruppe des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold die aufkommende Nazibewegung. Mit 27 Jahren wurde der hochbegabte Jurist zum jüngsten Amtsrichter der Weimarer Republik berufen. Die Nazis bezeichneten ihn als „jüdischen Amtsrichter“, der sein Amt politisch missbrauche, und warfen ihn gleich nach der Machtübernahme aus dem Justizdienst.

Zu den wenigen, die Fritz Bauer als politischen Menschen zu würdigen wissen, gehört die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Es sei tragisch für die SPD und Fritz Bauer gewesen, schrieb sie in dem erwähnten Buch, dass er mit seinen Grundforderungen und -thesen auch in der SPD nicht früher breitere Zustimmung und Unterstützung bekommen habe. Über die Umstände seiner Entlassung aus dem Richteramt äußerte sie: „Interessant ist die Begründung dafür, die feststellte, Bauer könnte zwar auch auf der Grundlage von § 3 des Nazi-Gesetzes ‚zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ vom 7. April 1933 also aufgrund des ‚Arierparagraphen‘ aus dem Amt entfernt werden, weil Bauer ja Jude war; gegen ihn käme jedoch wegen seiner Aktivitäten gegen die Nationalsozialisten die ’schärfere Bestimmung des § 4 zur Anwendung'“ (Seite 21). Der erste Satz dieses Paragraphen lautet: „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden.“

Warum diese heimliche Ehrung, bei der Fritz Bauer als politischer Mensch ignoriert und in eine falsche Schublade gepackt wurde? Ist sie das Ergebnis der auch von dem vor wenigen Tagen verstorbenen Hans-Jochen Vogel beklagten Geschichtsvergessenheit der SPD, die vor zwei Jahren mit der Auflösung der Geschichtskommission beim Parteivorstand einen traurigen Höhepunkt fand?

Der Deutsche Journalisten-Verband erklärte in einer Stellungnahme, es sei mit Corona nicht glaubwürdig zu begründen, dass das Bundesjustizministerium „fast keine Presse“ eingeladen habe, als die Büste für Fritz Bauer enthüllt worden sei. Merkwürdig sei auch, dass das Ministerium noch nicht einmal eine Pressemitteilung verfasst, sondern sich auf einen Tweet in Twitter beschränkt habe. Die rege Resonanz auf den Tweet zeige, dass es durchaus öffentliches Interesse an der Fritz-Bauer-Büste gebe.

Juli 2021

Im Ossietzky-Verlag erschien 2018 Kurt Nelhiebels Buch Einem Nestbeschmutzer zum Gedenken. Texte zum 50. Todestag von Fritz Bauer, 119 Seiten.


Späte Ehrung für Fritz Bauer

Seine Büste steht jetzt im Foyer des Bundesjustizministeriums

Kurt Nelhiebel

Bremen (Weltexpresso) – Fast auf den Tag genau 52 Jahre nach dem geheimnisumwitterten Tod des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer wurde am 30. Juni im Eingangsbereich des Bundesjustizministeriums in Berlin eine bronzene Büste Fritz Bauers enthüllt. Ende gut, alles gut für den am 16. Juli 1903 geborenen deutschen Sozialdemokraten?

Warum kommen wir erst jetzt auf das Ereignis zurück? Weil wir bis gestern nichts davon wussten. Bis auf die Jüdische Allgemeine vom 2. Juli hat offensichtlich keine andere Zeitung den Termin wahrgenommen. Oder hat die Pressestelle des Bundesjustizministeriums die Sache verschlafen.? So unprofessionell können ihre Mitarbeiter kaum gewesen sein, schließlich war die zuständige Ministerin Christina Lambrecht persönlich zugegen und es müssen auch ein paar Gäste da gewesen sein. An sie gerichtet erinnerte die Sozialdemokratin nämlich an die „furchtbaren Juristen“, die während der NS-Zeit Recht und Gerechtigkeit mit Füßen getreten hätten. Fritz Bauer habe zu den wenigen mutigen Ausnahmen gehört. Seine Büste werde die Mitarbeiter des Ministeriums auf dem alltäglichen Weg zur Arbeit nun stets daran erinnern, sagte die Ministerin in Anlehnung an eine Äußerung Fritz Bauers, „Juristen zu sein, die dem Gesetz und dem Recht, der Menschlichkeit und dem Frieden nicht nur Lippendienst leisten“.

Geschaffen wurde die Büste von Pavel Feinstein, einem in Berlin lebenden Künstler mit russisch-jüdischen Wurzeln, der sich nach seiner Schilderung anhand von Fotos ein Bild von Fritz Bauer gemacht habe. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Gideon Joffe, nannte das Ergebnis während der Einweihungsveranstaltung „einfach super“.

Das alles wissen wir nur, weil die Journalistin Maria Ugoljew in der Jüdischen Allgemeinen einen Bericht über das Geschehen veröffentlicht hat. Wo waren die anderen Medienvertreter? Lag es an den Corona-Beschränkungen, dass sonst niemand aus den Reihen der schreibenden Zunft von der Ehrung Notiz nahm? Oder gab es keine Einladungen? Weltexpresso hatte keine erhalten, aber die FAZ, DIE WELT, Die Süddeutsche, DIE ZEIT?

Hielten manche das Ganze für eine rein jüdische Angelegenheit? Und wo waren die Vertreter der Partei, für die Fritz Bauer während der Nazizeit ins KZ ging? Gibt es in der SPD immer noch Vorbehalte gegenüber dem unbequemen Mahner, der sich vom Sprecher des sozialdemokratischen Parteivorstandes die schlimmsten Vorhaltungen anhören musste, weil er vom andauernden Hass der Deutschen auf die Juden gesprochen hatte?

Der kürzlich aus dem Amt geschiedene Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, hat Fritz Bauer als deutschen Patrioten bezeichnet, der an der deutschen Geschichte mitgeschrieben und sie zum Guten hin beeinflusst habe. Die Ehrung so eines Mannes hätte Chefsache sein müssen. Aber das lässt die Staatsräson wohl nicht zu. Den Mut, sich zu einem antifaschistischen Juristen zu bekennen, hat nicht jeder. Fritz Bauer ist nie einer staatlichen Ehrung für würdig befunden worden. Der Mitverfasser des Kommentars zu den Nazigesetzen über die Verfolgung und Ausrottung der Juden, Hans Globke, dagegen, wurde mit der höchsten Stufe des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in den Ruhestand entlassen.

Ende gut, alles gut? Wie sagte Fritz Bauer kurz nach Beginn des von ihm initiierten Auschwitzprozesses? „Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.“#

Quelle: Weltexpresso, 13. Juli 2020


Vor dem 50. Todestag

„Ist es auch Wahnsinn…“

Kein Platz im Ersten für preisgekrönten Dokumentarfilm über Fritz Bauer

Kein Platz im Ersten fürpreisgekrönten Dokumentarfilm über Fritz Bauer

Vor acht Jahren erlebte ein deutscher Dokumentarfilm auf der Berlinale seine glanzvolle Uraufführung, der inzwischen auf der ganzen Welt in 17 Sprachversionen gezeigt wird, nur nicht im Ersten Deutschen Fernsehen. Sein Titel „Fritz Bauer – Tod auf Raten“. Er handelt von dem Mann, der Auschwitz vor Gericht brachte und 1968 unter ungeklärten Umständen zu Tode kam. Die Deutsche Film- und Medienbewertung bezeichnete den Film als „unermesslich wichtiges Zeitdokument“, das neue Aspekte zu einem Kapitel deutscher Geschichte freilege, und verlieh ihm einstimmig das höchste Prädikat „Besonders wertvoll“. Warum weigert sich die ARD, den Film im Ersten zu zeigen?

Zitat: Kurt Nelhiebel, „‚Ist es auch Wahnsinn…‘ Kein Platz im Ersten für preisgekrönten Film über Fritz Bauer“, in: Fritz Bauer Blog, 5. März 2018, URL: https://www.fritz-bauer-forum.de/ist-es-auch-wahnsinn/


Über den Umgang mit dem Bösen

(Conrad Taler)

Seit dem 8. Januar 2016 brauchen sich die Neonazis nicht mehr heimlich in Hinterzimmern mit ihrem Idol zu beschäftigen; Hitlers Machwerk „Mein Kampf“ steht ihnen jetzt ganz legal als Aufputschmittel zur Verfügung. Verholfen hat ihnen dazu das Münchner Institut für Zeitgeschichte, das weder Kosten noch Mühe gescheut hat, den Deutschen die Welt dieses größten Verbrechers aller Zeiten in Form einer kommentierten Ausgabe zu erschließen. 59 Euro kostet das etwa 2.000 Seiten umfassende zweibändige Werk; denn es sollte ja erschwinglich sein für Leute, die es sich sonst vielleicht nicht kaufen würden, damit sie sich ein eigenes Bild machen können, wie sich der Leiter des herausgebenden Instituts, Andreas Wirsching, ausdrückte.

In „Unkenntnis der editorischen Leistung“ habe es Kritik an dem Vorhaben gegeben, schrieb Joachim Käppner in der Süddeutschen Zeitung vom 9./10. Januar 2015. Er nennt „Mein Kampf“ den „Entwurf einer rassistischen Mordideologie“, bezeichnet die kommentierte Edition aber gleichzeitig als Spiegelbild einer selbstbewussten freiheitlichen Gesellschaft, die sich nicht fürchten müsse vor diesem „Buch des Bösen“. In derselben Ausgabe rät Jens Bisky dazu, nicht so sehr über Hitler zu reden, sondern über die Gesellschaft, „die ihn zum Diktator werden ließ und ihm bis zum Ende des Krieges folgte“. Wer den Nationalsozialismus verstehen wolle, „der lese Texte der Überlebenden, Bücher von Victor Klemperer, Primo Levi, Wassili Grossmann oder Imre Kertesz“.

Es gab da noch einen, der die Wurzeln des Bösen bloßgelegt hat, Fritz Bauer, dessen Texte dieser selbstbewussten freiheitlichen Gesellschaft allerdings sowohl vom Münchner Institut für Zeitgeschichte als auch von dem nach ihm benannten Frankfurter Institut zur Erforschung des Holocaust vorenthalten werden, weil sie nicht in das geschönte Bild von der angeblich bewältigten deutschen Vergangenheit passen. Da trifft es sich gut, dass zur selben Zeit, da Hitlers Schmähschrift Furore macht, die Neuauflage der großen Fritz-Bauer-Biografie von Irmtrud Wojak erscheint, die die Ideen des früh verstorbenen Humanisten und Strafrechtsreformers lebendig werden lässt. (Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie. München: Buxus Edition, 2016, 515 Seiten, 28.00 Euro)

Eine Biographie mit Spürsinn nannte die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, die wissenschaftliche Arbeit von Irmtrud Wojak, an der sich alle Lebensbeschreibungen des hessischen Generalstaatsanwalts messen lassen müssen, auch die jüngsten Spielfilme, in denen Fritz Bauer als Karikatur seiner selbst gezeichnet wird. Spürsinn bewies die Verfasserin insbesondere dadurch, dass sie die Essenz des Lebens von Fritz Bauer herausarbeitete, seine Liebe zu den Menschen, seinen unbeugsamen Willen im Kampf gegen das Unrecht, sein Eintreten für ein reformiertes Strafrecht, das den Sühnegedanken beiseite lässt und dem Verurteilten die Rückkehr in ein geregeltes Leben erleichtert. Einen Juristen aus Freiheitssinn nennt sie ihn, einen Kämpfer für den Widerstand als Menschenrecht.

Das hat nicht allen gefallen. Sie wahre nicht genügend Distanz zu ihrem Gegenstand, hielt man ihr ausgerechnet im Fritz-Bauer-Institut vor, wo sie als stellvertretende Direktorin hinausgeekelt wurde. Bis heute wird ihre Biographie über den Namensgeber des Instituts von der wissenschaftlichen Einrichtung boykottiert. Irmtrud Wojaks Bestreben als Gründungsdirektorin des so bezeichneten Münchner NS-Dokumentationszentrums, die Erinnerungskultur nicht auf das Gedenken an die Opfer zu beschränken, sondern auch die deutschen Widerstandskämpfer einzubeziehen und vor allem die Täter von einst mit Namen zu nennen, missfiel den Stadtoberen so sehr, dass sie ihr den Stuhl vor die Tür setzten, als fürchteten sie das Ungeheuer in der Seele des deutschen Volkes, das die Wahrheit scheut, wie der Teufel das Weihwasser.

In gewisser Weise teilt Irmtrud Wojak das Schicksal Fritz Bauers, den die politische Klasse zu Lebzeiten am liebsten auf den Mond geschossen hätte, was sie nicht hindert, sich mit ihm zu schmücken und seinen Namen wie eine Tapferkeitsmedaille am Revers zu tragen. Jüngste Ausgeburt des alltäglichen Wahnsinns: Hitlers „Mein Kampf“ als Lehrmaterial im Schulunterricht zu benutzen. Und die Fritz-Bauer-Biographie von Irmtrud Wojak ? Dabei könnten junge Menschen hier erfahren, worauf es ankommt in Zeiten wie diesen, da sich zu bewahrheiten scheint, was Fritz Bauer der Nachwelt auf den Weg gab: Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.

Erstveröffentlichung in: Ossietzky 4/2016


Kein Grund zum Naserümpfen

Leserbrief an die Frankfurter Rundschau zu „Fragen zu Fritz Bauer“

(Im Bulletin „Einsicht“ vom Herbst 2015, hrsg. vom Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main, erschien ein Beitrag von Georg D. Falk über die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die hessische Justiz im Jahre 1964, der eine Welle von Artikeln auslöste, die zum wiederholten Male den Namensgeber der Einrichtung in Misskredit brachten. Der Vorsitzende Richter am OLG Frankfurt am Main warf Bauer vor, Verfahren gegen NS-Richer unnötig eingestellt zu haben. Auf Kritik an seinem Beitrag griff Falk im März 2016 zu dem Totschlagargument derjenigen, denen historisch belegbare Argumente fehlen: Er warf den Verteidigern Bauers „Ikonographie“ vor, die „reine Helden“ bräuchten – Betrifft Justiz, Nr. 125, März 2016 -, was die Haltlosigkeit der eigenen Behauptungen unter Beweis stellte. Zur Demontage Fritz Bauers schrieb Kurt Nelhiebel seinen Leserbrief:)

Die Einstellung von Ermittlunfsverfahren gegen ehemalige Nazirichter durch den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hat nichts mit einer Parteinahme für Nazirichter zu tun. Ebenso wie andere Generalstaatsanwälte hielt Bauer die Einleitung solcher Verfahren angesichts höchstrichterlicher Entscheidungen wohl für Zeit- und Kraftverschwendung, da sie ohnedies mit einem Freispruch geendet hätten. Seit der Bundesgreichtshof am 7. Dezember 1956 entschieden hatte, dass Richter, „soweit sie wegen richterlicher Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden, nur dann verurteilt werden (dürfen), wenn sie sich einer Rechtsbeugung im Sinne des Paragraphen 336 schuldig gemacht haben“, konnte ein Richter nur belangt werden, wenn er gestand, vorsätzlich das Recht gebeugt zu haben. So dumm war natürlich keiner.

Nicht ein einziger der am Volksgerichtshof tätigen Berufsrichter oder Staatsanwälte wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. Schuld daran war nach übereinstimmender Auffassung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 10, 294, BGH NJW 1968, 1339, 1340). Der Bundesgreichtshof räumte das später selbst ein (Urteil vom 16.11.1995 gegen einen DDR-Richter, AZ5 StR 747/94). Der Senat neige zu dem Befund, „dass das Scheitern der Verfolgung von NS-Richtern vornehmlich durch eine zu weit gehende Einschränkung bei der Auslegung der subjektiven Voraussetzungen des Rechtsbeugungstatbestands bedingt war“. Darin liege „ein foilgenschweres Versagen bundesdeutscher Strafjustiz“. Wer Bauer Verhalten beurteilen will, sollte das berücksichtigen.

26. Oktober 2015



O Deutschland, bleiche Mutter!

Über den Umgang mit Fritz Bauer, der Auschwitz vor Gericht brachte

Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch
Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.
Fritz Bauer 1964

Es war Volker Hauff, ein Mann aus der schwäbischen Heimat Fritz Bauers, der 1989 als sozialdemokratischer Oberbürgermeister von Frankfurt am Main die Idee hatte, ein wissenschaftliches Institut zur Erforschung des Holocaust ins Leben zu rufen und nach seinem Landsmann zu benennen. Gegründet wurde das Institut sechs Jahre später. Nach eigener Aussage fühlt es sich dem Andenken des hessischen Generalstaatsanwalts und Initiators des Auschwitz-Prozesses, Fritz Bauer, verpflichtet. Dem von den Nazis verfolgten Juristen ging es nicht in erster Linie darum, Beteiligte am Massenmord an den Juden auf die Anklagebank zu bringen, viel wichtiger war ihm, den Menschen die Augen zu öffnen für die Wurzeln des Bösen, wie er es nannte. Millionen haben zu diesem Bösen geschwiegen, Hunderttausende haben es aktiv unterstützt, darunter die gesamte deutsche Richterschaft. Sie fürchtete Fritz Bauer, der das andere, das bessere Deutschland verkörperte, am meisten und verachtete ihn als Nestbeschmutzer. Er machte den Mitmachern von einst und ihren Alumnen ein schlechtes Gewissen, er war ihnen ein Stachel im Fleisch – und ist es 46 Jahre nach seinem Tod immer noch.

Unbeliebt machte sich Fritz Bauer bereits drei Jahre nach seiner Rückkehr aus der Emigration durch die von ihm 1952 erkämpfte Feststellung der Dritten Großen Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts, der nationalsozialistische Staat sei „kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat“ gewesen. Er befreite die Widerstandskämpfer des 20. Juli damit vom Vorwurf des Landesverrats. Aber nicht alle dachten so. 1956 kam der Bundesgerichtshof zu dem Schluss, auch der nationalsozialistische Staat habe das Recht auf Selbstbehauptung gehabt und sprach einen ehemaligen SS-Richter frei, der die Widerstandskämpfer um Admiral Canaris und Dietrich Bonhoeffer zum Tode verurteilt hatte.

Ablehnung und Hass – nicht nur aus den Reihen der Richterschaft

Nicht nur aus den Reihen der Richterschaft schlug Fritz Bauer Ablehnung und Hass entgegen, auch die CDU rieb sich immer wieder an ihm. Seine Absage an blinden Gehorsam gegenüber staatlicher Gewalt war ihr suspekt. Ein wissenschaftliches Institut nach Fritz Bauer zu benennen, wäre ihr nie in den Sinn gekommen. Das von der CDU regierte Land Rheinland-Pfalz verbot die Verteilung einer Broschüre an den höheren Schulen des Landes, in der sich Fritz Bauer zu den Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns äußerte. Anonyme Gutachter hatten den Inhalt im Auftrag des CDU-Kultusministers Eduard Orth als „sachlich fragwürdig und von einseitiger Betrachtungsweise diktiert“ bezeichnet. Zur selben Zeit wurde an den Schulen ein Geschichtsbuch benutzt, in dem die Verfolgung der Juden durch die Nazis mit sieben Zeilen abgetan wurde.

Der spätere Bundeskanzler Helmut Kohl hielt Fritz Bauer 1962 entgegen, der zeitliche Abstand sei noch zu kurz für ein abschließendes Urteil über das „Dritte Reich“. Der hessische CDU-Vorsitzende Wilhelm Fay unterstellte Bauer im Zusammenhang mit dem von ihm eingeleiteten Verfahren gegen den Staatssekretär im Bundeskanzleramt Hans Globke Querverbindungen zur DDR, für einen Mann in gehobener Position eine geradezu tödliche Anschuldigung.

Als Hessen 1999 an die CDU fiel und Roland Koch Ministerpräsident wurde, sahen sich die Christdemokraten unversehens in der Verantwortung für das mit öffentlichen Mitteln geförderte Fritz-Bauer-Institut. An Geld haben sie es in der Folgezeit nicht mangeln lassen, aber politisch schlug der Wind nach dem Eindruck von Insidern um. Im Institut machte sich eine Anti-Bauer-Stimmung breit. Ihren Niederschlag fand sie erstmals 2005 in dem Artikel eines Instituts-Mitarbeiters, der den Auschwitz-Prozess insgesamt in Frage stellte. Unter der Überschrift „Täterexkulpation und Opfergedenken“ vertrat der Leiter des Archivs und der Dokumentation, Werner Renz, darin die Ansicht, den Angeklagten hätten die ihnen zur Last gelegten Taten nicht zugerechnet werden dürfen, weil sie auf Befehl gehandelt hätten. Ein Bedürfnis für ihre Bestrafung habe es zudem nicht gegeben, da sie nicht rückfällig werden konnten und in geordneten Verhältnissen lebten.

Der wissenschaftliche Beirat des Instituts war im Gegensatz den sonst üblichen Gepflogenheiten vorher nicht gehört worden. Sein Vorsitzender Joachim Perels verfasste eine Erwiderung, deren Veröffentlichung der damalige Institutsdirektor Dietfried Krause-Vilmar verbot. „Diesen Artikel werde ich im nächsten Newsletter nicht abdrucken“, schrieb er dem Vorsitzenden des Beirates. „Dies gilt auch für den Fall, dass Ihre Kritik sachlich zutreffend ist, worüber ich nicht zu urteilen vermag.“  Jahre später räumte Krause-Vilmar ein: „Ob ich hier richtig gehandelt habe, ist umstritten“. Der Affront richtete sich schließlich nicht nur gegen den Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirates, sondern auch gegen den Sohn eines von den Nazis hingerichteten Widerstandskämpfers.

Joachim Perels wurde – wie er sich ausdrückte – aus dem wissenschaftlichen Beirat hinausbefördert. Der Verfasser des umstrittenen Artikels konnte bleiben. Ermutigt durch die offenkundige Rückendeckung von oben veröffentlichte Renz in den folgenden Jahren weitere Aufsätze mit kritischen Äußerungen über Fritz Bauer und den Auschwitz-Prozess. Einer dieser Aufsätze veranlasste den ehemaligen Untersuchungsrichter im Auschwitz-Verfahren, Heinz Düx, zu einem Protestbrief an das Fritz-Bauer-Institut. Nach seiner Darstellung enthielt der Artikel Elemente, die als Beginn der Demontage und Desavouierung Fritz Bauers gedeutet werden könnten. Gemeint war einen Aufsatz von Renz mit der Überschrift „Fritz Bauer zum Zweck der NS-Prozesse. Eine Rekonstruktion“.

Im Gegensatz zu der Duldung, auf die Werner Renz setzen konnte und anscheinend immer noch setzen kann, zeigte das Institut der international angesehenen Regisseurin Ilona Ziok die kalte Schulter. Zur Begründung hieß es, ihr Fritz-Bauer-Film „Tod auf Raten“ lasse Kritiker des hessischen Generalstaatsanwalts nicht zu Wort kommen. Werner Renz bezeichnete den mit dem Prädikat „Besonders wertvoll“ ausgezeichneten Film als „medialen Missgriff“. Dieselbe Erfahrung musste die Historikerin Irmtrud Wojak machen. Ihre Fritz-Bauer-Biographie, mit der sie sich habilitierte, wird – wie der Film von Ilona Ziok – vom Fritz-Bauer-Institut boykottiert, weil sie nicht genügend Distanz zu Fritz Bauer wahre. Eine von Irmtrud Wojak betreute Ausstellung über den Auschwitz-Prozess wurde, nach anfänglichem Lob, wegen vermeintlicher baulicher Mängel ausrangiert und vernichtet.

Zerrbild von Fritz Bauer

Gefördert wurde vom Fritz-Bauer-Institut eine Biographie, die Fritz Bauer als innerlich zerrissenen Homosexuellen darstellt, der seine politische Überzeugung nach Bedarf gewechselt und seine Freilassung aus Nazi-Haft mit einem Treuebekenntnis zu Hitler erkauft habe, der seine jüdische Herkunft verleugnet und nie ein Wort gegen den Antisemitismus in Deutschland gesagt, ja der nicht einmal gewusst habe, auf welchem Arm die Auschwitz-Opfer ihre Häftlingstätowierung trugen. Der dienstälteste Generalstaatsanwalt der Bundesrepublik, Erardo C. Rautenberg nannte die Biographie in Anspielung auf den Boulevardstil des Verfassers das am besten geschriebene schlechte Buch, das er bisher gelesen habe. Es zeichne ein Zerrbild von Fritz Bauer, urteilte er unter der Überschrift „Die Demontage des Generalstaatsanwalts Dr. Fritz Bauer“ in der Zeitschrift „Neue Justiz. (Nr.9/2014). Einen Teil der Vorwürfe machte sich das Fritz-Bauer-Institut in einer von der Historikerin Monika Boll gestalteten Ausstellung zu Eigen. Erst der Protest eines Zeitzeugen gegen die unkommentierte Wiedergabe des angeblichen Treuebekenntnisses von Fritz Bauer gegenüber Naziführung veranlasste die Verantwortlichen zu einer historischen Einordnung der von den Nazis erpressten Ergebenheitsadresse.

Die von der CDU unterdrückte Broschüre mit Fritz Bauers Analyse über „Die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns“ verstaubt seit Jahrzehnten im Archiv des Fritz-Bauer-Instituts. Wie Udo Dittmann, der Leiter eines Fritz-Bauer-Freundeskreises 2012 feststelle musste, ist der Vortrag, den der hessische Generalstaatsanwalt auf Wunsch des Landesjugendringes von Rheinland-Pfalz 1960 in Mainz gehalten hat, in Deutschland nicht erhältlich. Bei einem Anbieter in den USA habe er schließlich zwei Exemplare entdeckt.

„O Deutschland, bleiche Mutter! Wie haben deine Söhne dich zugerichtet“, klagte Bertold Brecht, als er das nationalsozialistische Deutschland 1933 verließ. Den richtigen Umgang mit denen, die sich der Nazityrannei widersetzten, hat Deutschland immer noch nicht gefunden. „Sie opferten Leben und Ehre. Hat man ihnen wenigstens die Ehre wiedergegeben?“ fragte Erich Kästner 1954. „Ihre mit Gewissensqualen und dem Tod besiegelte, mit Folter und Schande besudelte, am Fleischerhaken aufgehängte menschliche Ehre und wahre Würde? Hat man versucht, diese Männer und Frauen in unserer vorbildarmen Zeit zu dem zu machen, was sie sind? Zu Vorbildern?“ Zwei Verfassungsorgane, Bundespräsident Joachim Gauck, und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, haben kürzlich dazu aufgerufen, die Verdienste Fritz Bauers in würdigem Andenken zu bewahren. Als Vorbild haben sie ihn nicht empfohlen.

1. November 2014

Ebenfalls abgedruckt in: Weltexpresso (Frankfurt am Main), 2. November 2014, URL: https://weltexpresso.de/index.php/lust-und-leben/3794-o-deutschland-bleiche-mutter

 


Untaugliche Versuche, eine historische Gestalt zu demontieren

Über den Umgang des nach Fritz Bauer benannten Instituts mit Leben und Werk seines Namensgebers

Im Vorwort zu einer Biografie über den 1968 verstorbenen hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer würdigt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Initiator des Auschwitz-Prozesses, Fritz Bauer, 2013 mit den Worten: „Der Demokrat und Patriot Fritz Bauer hat an der deutschen Geschichte mitgeschrieben und sie zum Guten hin beeinflusst. Es sollte uns ein gemeinsames Anliegen sein, die Erinnerung an sein Leben festzuhalten und sein Verdienst in würdigem Andenken zu bewahren.“ Im selben Jahr schreibt der Leiter des Archivs und der Dokumentation des Fritz Bauer Instituts, Werner Renz, ein Vorwort zur Neuauflage eines Buches über den Auschwitz-Prozess, in dem Fritz Bauer nicht vorkommt. Wie soll man sich das erklären? Natürlich ist es jedermanns gutes Recht, sich über eine Person der Zeitgeschichte zu äußern oder auch nicht. Aber bei jemandem, der in einem wissenschaftlichen Institut arbeitet, das nach Fritz Bauer benannt ist, fragt man sich schon, ob er vielleicht ein Problem hat mit dem Namensgeber. Ich will versuchen, am Beispiel einiger Ausätze von Werner Renz darauf eine Antwort zu finden.

2005 erscheint ein Artikel von Renz mit der Überschrift „40 Jahre Auschwitz-Urteil – Täterexkulpation und Opfergedenken“. Darin schreibt er unter anderem, wenn man den Ausgang des Verfahrens betrachte und Sinn und Zweck staatlichen Strafens in NS-Prozessen überhaupt erörtere, falle das Fazit nicht gerade positiv aus. Er fragt, ob es in der bundesrepublikanischen Gesellschaft hinsichtlich der NS-Täter überhaupt ein Strafbedürfnis gegeben habe, und ob der Rechtsfriede und die Rechtsordnung ohne die Bestrafung der „Handlanger“ gefährdet gewesen wären. Auf diese Fragen, so Renz, könne es nur ein klares Nein geben. Hafte dem Auschwitz-Prozess nicht ein Gerechtigkeitsdefizit an, fragt er weiter, wenn man sich vergegenwärtige, dass die Schreibtischtäter vielfach nicht belangt worden seien? Gewiss hätten einige der Angeklagten, „Führer, Volk und Vaterland in Treue ergeben“, den Vernichtungsprozess bedient. Aber die Auschwitz-Täter hätten auf der letzten Stufe des Geschehens gestanden. Als Bürger der Bundesrepublik hätten sie sich später untadelig verhalten, und die Gefahr des Rückfalls in staatlich befohlenes kriminelles Verhalten habe bei ihnen ebenso wenig bestanden, wie der Verdacht mangelnder Rechtstreue gegenüber dem demokratischen Staat.

So massiv wie in diesem Artikel sind die Verfahren gegen NS-Täter und der Auschwitz-Prozess im Besonderen selten in Frage gestellt worden. Schlimmer als das in diesem Artikel geschieht, kann man die Gegner des NS-Regimes und die Hinterbliebenen der Opfer des Holocaust nach meinem Empfinden nicht vor den Kopf stoßen. Die Art und Weise, in der Werner Renz sich über die Angeklagten im Auschwitz-Prozess äußert, erinnert mich an manche Auftritte der Verteidiger während der Hauptverhandlung, über die ich als Journalist für eine jüdische Zeitung in Wien berichtete habe. Täterexkulpation bedeutet im strafrechtlichen Sinne die Aufhebung der Schuldfähigkeit eines Täters. Meint Renz wirklich, die Angeklagten hätten sich die ihnen vorgeworfenen Taten nicht zurechnen lassen müssen? Desavouiert er damit nicht Fritz Bauer? Er arbeitet doch im Fritz Bauer Institut, das sich dem geistigen und politischen Erbe seines Namensgebers verpflichtet fühlt. Laut Satzung des Fördervereins Fritz Bauer Institut e.V. soll das Institut die Erinnerung an Leben, Werk und Wirken des ehemaligen hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer im öffentlichen Leben wach halten und fördern. Wie verträgt sich das miteinander?

Zweifel am Sinn des Auschwitz-Prozessess

Im Jahr 2009 nimmt Werner Renz Äußerungen des Historikers Heinz Boberach über ein Gespräch mit Fritz Bauer zum Anlass für „Überlegungen zur einer skeptischen Bilanz Fritz Bauers“. Boberach zufolge soll Bauer kurz vor seinem Tod gesagt haben, es sei vielleicht falsch gewesen, dass er den Historikern mit dem Auschwitz-Prozess habe Arbeit abnehmen und das ganze Ausmaß der Verbrechen habe dokumentieren wollen, ihn dadurch aber verlängert und mehr Zeugen an ihre Leiden erinnert habe, als nötig gewesen sei; es hätte genügen können, die Schuld der Angeklagten nur in einigen hundert oder tausend Fälle nachzuweisen, um sie zur Höchststrafe zu verurteilen. Dazu bemerkt Renz, die von Bauer angesprochenen „negativen Folgen des Auschwitz-Prozesses“ ließen sich unterschiedlich betrachten. Für den Strafrechts- und Strafvollzugsreformer Bauer sei es gewiss nicht akzeptabel gewesen, dass Beschuldigte bzw. Angeklagte mehr als fünf Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatten, bis endlich der Prozess begonnen habe. Ein weiterer wichtiger Aspekt bestehe darin, dass sich Zeugen in der Hauptverhandlung anders erinnert hätten, als im Rahmen des Vorverfahrens. Ob der Auschwitz-Prozess, wie Bauer emphatisch erhofft habe, den Deutschen „die historische Wahrheit kund und zu wissen“ gegeben habe, sei ungewiss. Gleichfalls strittig sei, ob das Strafverfahren den Bürgern der Bundesrepublik Lehren erteilt habe. Bauers aufklärerischer Impetus, sein aus Humanismus, aus seinem Menschenglauben geschöpfter volkspädagogischer Ansatz, hätten ihn das leidenschaftlich hoffen lassen. Man sei freilich geneigt, die Sache nüchterner zu betrachten.

Was heißt das? Will Renz damit in Abrede stellen, dass der Auschwitz-Prozess erstmals das ganze Ausmaß des Verbrechens am jüdischen Volk deutlich gemacht und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit bewirkt hat? Mit dieser Ansicht stünde er ziemlich allein. Oder will er nur Fritz Bauers Anteil an der zeitgeschichtlichen Wende schmälern? Hält es Renz wirklich für eine „negative Folge“ des Auschwitz-Prozesses, dass einer der Hauptangeklagten, der brutale Gestaposcherge Wilhelm Boger, bei Prozessbeginn seit fünf Jahren in Untersuchungshaft saß? Woher weiß er, dass das für den Reformer Fritz Bauer nicht akzeptabel gewesen sein dürfte? Abgesehen davon – Selbstzweifel sind kein negatives Charaktermerkmal. Dass Fritz Bauer sich gelegentlich gefragt hat, ob alles richtig gewesen sei, was er unternommen habe, zeugt von seiner Ehrlichkeit sich selbst gegenüber. Das als „begründete Selbstkritik“ auszugeben, steht niemandem zu.

Film über Fritz Bauer ein „medialer Missgriff“?

Im Jahr 2010 veröffentlicht Renz eine Stellungnahme zu dem Film von Ilona Ziok, „Fritz Bauer – Tod auf Raten“, der von der Deutschen Film- und Medienbewertung mit dem Prädikat „Besonders wertvoll“ ausgezeichnet worden ist. Mit dem Film selbst hält er sich nicht lange auf. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Äußerungen von Zeitzeugen, die seiner Meinung nach einer Überprüfung nicht standhalten. Insbesondere reibt er sich daran, dass der Ministerialdirigent Eduard Dreher vom Bundesjustizministerium als Drahtzieher einer Amnestie durch die Hintertür für NS-Täter bezeichnet wird. Dreher hat bei der im Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten untergebrachten Novellierung des § 50 Abs. 2 StGB eine wichtige Rolle gespielt. Die 1968 vom Bundestag einstimmig beschlossene Änderung sollte hauptsächlich Verkehrssündern zugute kommen, entpuppte sich aber, wie der Rechtswissenschaftler Michael Greve schreibt, auch „als Wohltat für zahlreiche NS-Gewaltverbrecher“ und als eine der gravierendsten gesetzgeberischen Fehlleistungen in der Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht. Renz hingegen meint, in der Forschung sei durchaus offen, ob es sich um eine Panne oder um „Drahtzieherei“ handelt. Was in dem Film als unbestrittene Erkenntnis verkündet werde, ist Renz zufolge „eine mögliche Auffassung – nicht mehr“.

Die abschätzige Bemerkung steht auf wackligen Füßen. Das Echo auf den Fehltritt des Bundestages war überwiegend negativ und ist immer noch nicht verhallt. 2013 bezeichnete Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Neufassung des § 50 Abs. 2 des Strafgesetzbuches als „großen Rückschritt“, gemessen an dem Durchbruch in der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch die Auschwitz-Prozesse, die untrennbar mit der Persönlichkeit von Fritz Bauer verbundenen seien. Das unter Beteiligung des NS-Juristen Eduard Dreher zu Stande gekommene Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten habe, so Maas, schlagartig viele NS-Taten verjähren lassen. Renz hat seinen Lesern nicht gesagt, dass es sich bei Dreher um einen ehemaligen Diener des nationalsozialistischen Unrechtsstaates handelt, der als Erster Staatsanwalt am NS-Sondergericht in Innsbruck mehrmals wegen geringfügiger Delikte die Todesstrafe beantragt haben soll. Die von Renz beanstandete Äußerung, Dreher sei der Drahtzieher einer Amnestie durch die Hintertür für NS-Täter gewesen, findet sich 2011 fast wortgleich in einem Aufsatz der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel wieder. Sie schreibt mit Blick auf das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: „Unverdächtiger konnte die kalte Amnestie für NS-Täter nicht verpackt werden.“

Störender „Mythos Fritz Bauer“

2011 veröffentlicht Werner Renz „Anmerkungen zur Entmythologisierung eines NSG-Verfahrens“. Gemeint ist der Auschwitz-Prozess. Die Abkürzung steht für nationalsozialistische Gewaltverbrechen. Renz leitet diesen Artikel wie folgt ein: „Zum 100. Geburtstag Fritz Bauers meldeten sich Verehrer und Kritiker zu Wort. Der Journalist und Jurist Heribert Prantl meinte in der ‚Süddeutschen Zeitung’ ehrerbietig, Bauer habe den Gerichtssaal ‚zum Klassenzimmer der Nation’ gemacht; der Jurist und Rechtsphilosoph Gerd Roelleke hielt in der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung’ dem hessischen Generalstaatsanwalt vor, ‚Volksaufklärung durch Strafrechtstheater’ betrieben zu haben. Inwiefern beide Autoren Bauers Intentionen angemessen darstellen, sollen die folgenden Ausführungen zeigen.“ Wer sich in kritischer Absicht mit dem Auschwitz-Prozess befasse, schreibt Renz, der habe es auch mit Mythen tun, die den sachlichen und nüchternen Blick auf das Verfahren verstellten. Da sei zum einen der Mythos Fritz Bauer und zum anderen der Mythos der volkspädagogischen Aufklärung durch NS-Prozesse. Aus Unkenntnis sei oft von konzeptioneller Planung und Vorbereitung des Auschwitz-Prozesses die Rede, wo es schlicht um die Durchführung eines Strafverfahrens nach Recht und Gesetz gehe.

Als politischer Beamter habe Bauer seine Behörde mit großer Konsequenz zu einem „vergangenheitspolitischen Instrument“ gemacht und gegen den Widerstand der Frankfurter Staatsanwaltschaft durchgesetzt, dass ihr der Bundesgerichtshof die Verfolgung von Auschwitz-Tätern übertrug. Für die Unwilligkeit der Anklagebehörde gab es nach Meinung von Renz gute Gründe. Der Verbrechenskomplex Auschwitz sei bei der zentralen Ermittlungsstelle in Ludwigsburg in guten staatsanwaltschaftlichen Händen gewesen. Die wiederholt zu lesende Feststellung, ohne Bauer hätte es den Auschwitz-Prozess nicht gegeben, sei „demnach ins sachgerechte Licht zu rücken“. Renz lobt im weiteren Verlauf den Untersuchungsrichter Dr. Heinz Düx, der sich mit großer Tatkraft die von Bauer angestrebte Ahndung der NS-Verbrechen zu Eigen gemacht und auf herausragende Weise der Beweissicherung und Beweisermittlung gedient habe. Ob das Verfahren am Ende zu einem Bewusstseinswandel der Deutschen geführt habe, lasse sich nur recht spekulativ beantworten.

Welcher der beiden eingangs von ihm genannten Autoren die Intentionen Fritz Bauers zutreffend dargestellt hat, sagt Renz am Ende nicht. Auch was ihn zu den „Anmerkungen zur Entmythologisierung“ des Auschwitz-Prozesses bewogen hat, bleibt den Lesern verborgen. Seine Wortwahl lässt auch nicht erkennen, ob er eine Entmythologisierung des Prozesses für notwendig hält, oder ob er sich nur zu einem Faktum äußert. Jedenfalls meint er, wer sich in kritischer Absicht mit dem Auschwitz-Prozess befasse, habe es mit Mythen zu tun, die den nüchternen Blick verstellten. Nur – welchen Grund gibt es eigentlich, sich dem Auschwitz-Prozess in kritischer Absicht zu nähern? Wieso verstellt der Mythos Fritz Bauer den sachlichen und nüchternen Blick auf den Auschwitz-Prozess? Empfinden manche die öffentliche Ausstrahlung Fritz Bauers auch 46 Jahre nach seinem Tod immer noch als so störend, dass sie ihn als historische Gestalt vom Sockel stoßen möchten? Was die Andeutung von Werner Renz betrifft, den Auschwitz-Prozess hätte es auch ohne Fritz Bauer gegeben, da dieser Verbrechenskomplex bei der Ludwigsburger Stelle in guten Händen gewesen sei, so bedarf sie einer Klarstellung. Die zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Ermittlung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg hat keine Prozesse geführt, sondern lediglich Verbrechenskomplexe zusammengestellt und ihre Ermittlungsergebnisse an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften weiter geleitet. Im Fall Auschwitz wären die Akten vermutlich nach Stuttgart gegangen, weil einer der Hauptbeschuldigten, Wilhelm Boger, seinen Wohnsitz in der Nähe von Stuttgart hatte. Die Stuttgarter Behörden waren bekannter Maßen wenig geneigt, sich mit Auschwitz zu behängen, und auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft nahm sich der Sache erst an, nachdem der hessische Generalstaatsanwalt Bauer beim Bundesgerichtshof eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt hatte. Das alles weiß natürlich auch Werner Renz.

Was den Untersuchungsrichter Dr. Düx empörte

In einem Aufsatz mit der Überschrift „Fritz Bauer zum Zweck der NS-Prozesse“ erinnert Renz 2012 an Fritz Bauers Buch „Die Kriegsverbrecher vor Gericht“, das dieser im schwedischen Exil verfasst hat. „Durchaus im Stile eines Praeceptor Germaniae“ habe Bauer dort mit Entschiedenheit dargelegt, dass das deutsche Volk „eine Lektion im geltenden Völkerrecht“ brauche. Mit der ihm eigenen Emphase habe der „patriotische Exilant“ gemeint, ein ehrliches deutsches „J’accuse“ würde das eigene Nest nicht beschmutzen, sondern ganz im Gegenteil das Bekenntnis zu einer neuen deutschen Welt sein. Im Gegensatz zu seinen optimistischen öffentlichen Äußerungen als Generalstaatsanwalt habe Bauer die Situation insgeheim jedoch viel pessimistischer betrachtet und bei sich selbst eine intellektuelle, um der Sache willen gleichwohl erkennenden Auges praktizierte „Schizophrenie“ diagnostiziert. Zu Gunsten der NS-Täter werde man annehmen können, dass sie sporadisch ein schlechtes Gewissen und ein Unrechtsbewusstsein gehabt hätten. Nahezu alle seien der Meinung gewesen, dass sie für ihre staatlich angeordnete Beteiligung an rechtswidrigen Taten strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten. Nach der Schilderung von Renz empfanden sie es als „schreiende Ungerechtigkeit“, dass es dann anders kam. Bei aller Notwendigkeit, die Verbrechen zu ahnden, dürfte Bauer ihnen gegenüber nicht frei von Gewissenszweifeln gewesen sein.

Mich erstaunt die Kühnheit, mit der Werner Renz den hessischen Generalstaatsanwalt in diesem Artikel als gespaltene Persönlichkeit charakterisiert und ihm Gewissenszweifel gegenüber Nazi-Verbrechern unterstellt, demselben Fritz Bauer, dem er an anderer Stelle vorhält, er habe NS-Täter unterschiedslos „Kriegsverbrecher“ genannt und ihnen „nicht ohne Rigorosität“, vor Gericht „nur die Rolle eines Mittels zum Zweck“ zugewiesen. Nicht weniger erstaunlich ist seine Aussage, zugunsten der NS-Täter werde man annehmen können, sie hätten sporadisch ein schlechtes Gewissen und ein Unrechtsbewusstsein gehabt. Im Auschwitz-Prozess war davon nichts zu bemerken. Keiner der Angeklagten hat sich von seinen Untaten distanziert oder ein Wort des Bedauerns für die Opfer gefunden. Alle hatten nur Mitleid mit sich selbst und empfanden es – wie Renz einfühlsam registriert – „als schreiende Ungerechtigkeit“, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Der von Werner Renz lobend erwähnte Untersuchungsrichter Dr. Heinz Düx reagierte auf diesen Artikel mit Erstaunen und außerordentlichem Befremden. Er enthalte seines Erachtens nach Elemente, die als Beginn der Demontage und Desavouierung des Namensgebers des Fritz Bauer Instituts gesehen werden könnten.

Fritz Bauers störende andere Rechtsauffassung

Ein Beitrag von Werner Renz für das 2014 erschienene Begleitbuch zu einer Ausstellung über Fritz Bauer in Frankfurt am Main beginnt mit den Sätzen: „Gemeinhin werden Fritz Bauer und der Frankfurter Auschwitz-Prozess in einem Atemzug genannt. Die ‚Strafsache gegen Mulka u. a.’ vor dem Landgericht Frankfurt am Main, in 20 Monaten und an 183 Verhandlungstagen gegen zuletzt 20 Angeklagte durchgeführt, fand jedoch ohne Bauer statt.“ Später erwähnt Renz in einem Halbsatz Bauers „wichtige Rolle“ in der Vorgeschichte, betont aber nochmals: „In der Hauptverhandlung kommt Bauer nicht vor.“ Dann jedoch spricht er davon, dass es neben der Erstattung zeitgeschichtlicher Gutachten in der Hauptverhandlung einen weiteren Vorgang gegeben habe, der „ganz und gar Bauers Handschrift trug“. Am Ende der Beweisaufnahme habe er „zur Überraschung des Gerichts“ seine „andere Rechtsauffassung“ in den Prozess eingebracht, und zwar habe die Anklagevertretung auf sein Drängen hin beantragt, das Gericht möge die Angeklagten darauf hinweisen, dass in ihrer Anwesenheit in Auschwitz eine „natürliche Handlungseinheit gemäß § 73 StGB“ gesehen werden könne, die sich rechtlich als Beihilfe oder Mittäterschaft zu einem einheitlichen Vernichtungsprogramm qualifiziere, und eine Verurteilung auch ohne konkreten Tatnachweis ermögliche. Diese Rechtsauffassung hätten das Frankfurter Gericht und später auch der Bundesgerichtshof jedoch verworfen. Am Schluss des Artikels schreibt Renz, Bauers Rechtsauffassung habe 2012 eine „überraschende Renaissance“ erlebt, als das Münchner Landgericht II den ehemaligen ukrainischen Wachmann Demjanjuk wegen seiner Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibór ohne konkreten Tatnachweis wegen Beihilfe zum Mord verurteilte.

Mit diesem Artikel verhält es sich so, wie mit den meisten anderen. Renz stellt unstrittige Sachverhalte so dar, dass sie Fritz Bauer schlecht aussehen lassen. Im Auschwitz-Prozess kam der hessische Generalstaatsanwalt aus gutem Grund nicht vor: die Vertretung der Anklage lag in den Händen von vier Staatsanwälten, die Fritz Bauer mit dieser Aufgabe betraut hatte. Die Sache so darzustellen, als würde Fritz Bauer zu Unrecht für etwas gerühmt, mit dem er nichts zu tun hatte, ist einer der Seitenhiebe, die Renz immer wieder austeilt. Im Gegensatz zu seiner Behauptung, in der Hauptverhandlung komme Bauer nicht vor, spricht er später von zwei Vorgängen, die ganz und gar Bauers Handschrift getragen hätten. An keiner Stelle lässt Renz erkennen, wie er zu dem auf Drängen Bauers eingebrachten Antrag steht, die Angeklagten davon zu unterrichten, dass sie im Einzelfall wegen Beihilfe oder Mittäterschaft zu Verantwortung gezogen werden könnten. Auch zu seiner Haltung gegenüber der „überraschenden Renaissance“ der Bauerschen Rechtsauffassung im Fall des ukrainischen Wachmanns Demjanjuk äußert er sich nicht. Einem institutsfernen Historiker würde ich diese Distanz nachsehen, einem Mitarbeiter des Fritz Bauer Instituts nicht.

Bauers „außerrechtliche Zwecksetzung“

2015 erschien ein Artikel von Werner Renz mit der Überschrift: Der Frankfurter Auschwitz-Prozess: „Rechtsstaatliches Verfahren“ oder „Strafrechtstheater“? – Kann mithilfe der Strafjustiz politische Aufklärung geleistet werden? Im Mittelpunkt steht wiederum der von Renz als „leidenschaftlicher Volkserzieher“ apostrophierte Fritz Bauer. Über ihn schreibt er: „Seine mit NS-Verfahren verbundenen volkspädagogischen Absichten erwiesen sich mit Blick auf den Adressaten, das westdeutsche Volk, als illusionär.“ Das Rechtsgefühl vieler sei durch die unaufgeklärt gebliebenen NS-Verbrechen keineswegs verletzt gewesen. „Die Wiederherstellung der durch die Untaten verletzten Rechtsordnung war mithin nur einer Minderheit ein Bedürfnis.“ Es falle schwer, „Bauers Rede vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse nicht als bloßes Wunschdenken“ zu bewerten. Seine „außerrechtliche Zwecksetzung“ sei wirklichkeitsfremd gewesen. Von einer „nachhaltigen Wirkung des Auschwitz-Prozesses auf die öffentliche Bewusstseinsbildung“ könne gleichfalls nur schwerlich gesprochen werden. Der Gerichtssaal sei nicht zum „Klassenzimmer der Nation“ geworden. „Strafrechtstheater wollten und konnten die Prozessbeteiligten nicht inszenieren“. *

In diesem Aufsatz spinnt Werner Renz den Faden weiter, den er 2011 mit seinen Anmerkungen zur Entmythologisierung des Auschwitz-Prozesses aufgenommen hatte. Diesmal schlägt er sich allerdings unverkennbar auf die Seite Gerd Roellekes, der Fritz Bauer vorgeworfen hat, mit dem Auschwitz-Prozess „Volksaufklärung durch Strafrechtstheater“ betrieben zu haben, eine im doppelten Sinne diskriminierende Behauptung: Die Wortwahl spielt auf das von Joseph Goebbels geleitete „Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ an, und sie unterstellt dem hessischen Generalstaatsanwalt, er habe der Öffentlichkeit mit dem Auschwitz-Prozess etwas vorspielen wollen, was mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht zu vereinbaren ist. Wieder einmal lässt Werner Renz den Namensgeber der Einrichtung, bei der er tätig ist, als einen auf der ganzen Linie Gescheiterten erscheinen, der sich mit seiner „außerrechtlichen Zwecksetzung“ außerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegt hat. So etwas zieht anderswo wegen geschäftsschädigenden Verhaltens die fristlose Entlassung nach sich.

Fazit

Das Schweigen von Werner Renz über Fritz Bauer, seine Bemerkungen über den vermeintlich innerlich zerrissenen „Praeceptor Germaniae“, der den Deutschen die Ursachen ihrer Verführbarkeit bewusst machen wollte und mit sich selbst nicht zurecht kam, all das steht in krassem Widerspruch zu der Aussage des obersten Verfassungsrichters der Bundesrepublik Deutsachland, Fritz Bauer habe die deutsche Geschichte zum Guten hin beeinflusst. Fritz Bauer verkörperte das „andere Deutschland“, mit dem sich Teile der konservativen Elite nie angefreundet haben. Sie möchten die Erinnerung an dieses andere Deutschland und an die NS-Vergangenheit auf ein unvermeidliches Maß zurückschrauben, damit Deutschland seine neue Rolle in der Welt ungehindert wahrnehmen kann. Aber die Erinnerungen an die von Deutschen begangenen Verbrechen sind zu fest im kollektiven Gedächtnis der Menschheit verankert, als dass sie jemals vergessen werden könnten. Als der kürzlich verstorbene amerikanische Schauspieler Robin William gefragt wurde, was er auf die Frage einer deutschen Talkmasterin geantwortet habe, warum es in Deutschland so wenig Comedy gebe, antwortete er: „Na ja, ich habe gesagt, habt ihr schon mal überlegt, ob ihr die lustigen Leute vielleicht alle umgebracht habt?“

Fritz Bauer war auch aus anderen Gründen manchen ein Dorn im Auge. Sie nahmen ihm übel, dass er mit dem vor Gericht erstrittenen Recht des Bürgers auf Ungehorsam der Aufstellung deutscher Streitkräfte in die Quere kam. Nicht minder verübelten sie ihm, dass er den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns an die Israelis „verriet“ und damit die Gefahr heraufbeschwor, Eichmann könne etwas über die Verstrickung von Hans Globke in die Judenverfolgung aussagen, ganz abgesehen von dem Ermittlungsverfahren gegen den Staatssekretär im Bundeskanzleramt, mit dem er sich den Zorn der Bundesregierung zuzog.

Ich habe Fritz Bauer schon vor dem Auschwitz-Prozess gekannt. Ich habe ihn in Bad Kreuznach im Streitgespräch mit Helmut Kohl erlebt und während seines Frankfurter Vortrages über die Ursachen des Bösen. Damals sagte er: „Ohne Frage nach den Wurzeln des Bösen gibt es kein Heil und keine Heilung. Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.“ Von diesem Fritz Bauer finde ich bei Renz so gut wie nichts. Bauers Vortrag über „Die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns“, der Schlüssel zum Verständnis des Lebenswerkes von Fritz Bauer, ist ihm allenfalls eine Fußnote wert, obwohl er Fritz Bauer für einen Mann von funkelnder Intelligenz, umfassenden Wissen und klassischer Bildung hält, umgetrieben von heißer Menschenliebe und verzehrender Sorge um das Menschengeschlecht, leidenschaftlich und engagiert, rastlos und unermüdlich, selbstlos und aufopfernd, ein couragierter Streiter und mutiger Kämpfer, aber auch ein seelisch Verletzter. Allem Anschein nach hat Renz persönlich ein gespaltenes Verhältnis zu Fritz Bauer, das ihm den Blick mitunter trübt. Ich bin der Letzte, der ihn deswegen kritisieren würde. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Fritz Bauer Instituts ist es jedoch seine Pflicht, ein authentisches Bild von Fritz Bauer zu zeichnen und ihn vor Fehldeutungen zu bewahren.

Quelle: Zuerst als Fortsetzungsreihe erschienen in: Weltexpresso, Frankfurt am Main, August 2014


Eine „Biografie“ mit Lücken und Tücken

Über Ronen Steinkes Buch Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht. München und Zürich: Piper, 2013.

Kaum zehn Minuten Fußweg vom Geburtshaus Goethes im Frankfurter Großen Hirschgraben entfernt soll sich 1960 ein Ereignis zugetragen, das der amerikanische Kriminalromanautor James Ellroy (Die schwarze Dahlie) kaum spannender hätte beschreiben können, als das in Ronen Steinkes „Biografie“ über den Initiator des Frankfurter Auschwitzprozesses, Fritz Bauer, geschieht. (Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht, Piper Verlag, München 2013). Ort der geschilderten Handlung war ein Gebäude in der Frankfurter Gerichtsstraße, in dem sich das Büro des hessischen Generalstaatsanwalts Dr. Fritz Bauer befand. Und so beginnt Steinkes Buch:

„Die schwere Eichentür in der Frankfurter Gerichtsstraße gibt kaum einen Laut von sich, als der 27jährige Michael Maor sie öffnet und unbemerkt in das dunkle Gebäude hineinschlüpft. Den Weg haben sie ihm vorher genau aufgezeichnet. Rechts die steinerne Treppe hinauf, bis zum zweiten Stock…Du kannst es gar nicht verfehlen, haben sie ihm gesagt… Der Auftrag des israelischen Ex-Fallschirmspringers: Fotografiere die Akte, die links auf dem Tisch liegt. Der Tisch steht im Büro des Frankfurter Generalstaatsanwalts Fritz Bauer.“ (Seite 13).

Im Nachrichtenmagazin Der Spiegel vom 31. Juli 1995 (Nr. 31) wurde die Szene so beschrieben:

„Wie geplant, war die Eichentür des Gebäudes in der Frankfurter Gerichtsstraße leicht zu öffnen. Michael Maor schlich durch die Vorhalle und gleich rechts die mächtige Steintreppe hoch, über den Flur im ersten Stock. Es war dunkel, niemand war zu hören oder zu sehen, weiter tappte er die nächste Treppe hoch. Dann, im zweiten Stock – ‚Du kannst es gar nicht verfehlen’, hatten sie ihm gesagt – lag gegenüber dem Treppenabsatz das Büro. Der Israeli Maor könnte den Weg durch das Frankfurter Justizgebäude heute noch mit geschlossenen Augen gehen bis zu der Tür, vor der er vor 35 Jahren stehen blieb. Sein Auftrag: ‚Fotografier die Akte, die links auf dem Schreibtisch liegt.’ . . . Der Raum, in den Maor im Frühjahr 1960 heimlich eindrang, war das Dienstzimmer des damaligen hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer . . .“ (Nr. 31 vom 31. Juli 1995).

Den weiteren Fortgang der nächtlichen Spähaktion des israelischen Geheimdienstagenten im Frankfurter Büro des hessischen Generalstaatsanwalts beschreibt Ronen Steinke so:

„Es riecht nach Zigarren, die langen Gardinen sind zugezogen, an den Wänden hängt moderne Kunst. Und links auf dem Schreibtisch, von allen anderen Papieren säuberlich getrennt, liegt ein Stapel. ‚Das waren NS-Unterlagen, Tätigkeitsberichte, auch Fotos’, erinnert sich Maor, ‚und überall Hakenkreuze.’ Es ist die Akte Adolf Eichmanns . . .“ (Seite 13).

Im Nachrichtenmagazin Der Spiegel vom 31. Juli 1995 war 18 Jahre davor unter der Überschrift „Feindliches Ausland“ zu lesen gewesen:

„Im Büro des Generalstaatsanwalts fand er alles wie besprochen vor. Die Gardinen waren zugezogen, es roch nach Zigarren, und links auf dem Schreibtisch, von allen anderen Papieren deutlich isoliert, lag ein Stapel. ‚Das waren NS-Unterlagen, Tätigkeitsberichte, auch Fotos’, erzählt Maor, ‚und überall Hakenkreuze.’ . . . Maor ist sich sicher, dass nur der Ermittler die Akte Eichmann derart offensichtlich auf dem Schreibtisch plaziert haben konnte.“

In der Biografie von Ronen Steinke hieß es weiter:

„Gerade hat der israelische Agent in Fritz Bauers dunklem Büro seine Fotoausrüstung aufgebaut, da zuckt er zusammen: ‚Plötzlich hörte ich Schritte, und Licht fiel durch den Türritz.’ Michael Maor versteckte sich eilig hinter dem Schreibtisch, der Mensch auf dem grünen Linoleum draußen näherte sich mit langsamen, seltsam schlurfenden Schritten. Es scheint, als ziehe er irgendetwas hinter sich über den Boden. Maor verharrt – bis ihm klar wird, dass es die Putzfrau sein muss. ‚Offenbar war sie ein bißchen schlampig’, glaubt er, denn die Frau erspart sich die Arbeit im verqualmten 60-Quadratmeter-Büro des Generalstaatsanwalts und schlurft weiter.“(Seite 15).

Die entsprechende Passage liest sich im Nachrichtenmagazin Der Spiegel vom 31. Juli 1995 so:

„Er hatte gerade alles vorbereitet, da wurde er gestört: ‚Plötzlich hörte ich Schritte, und Licht fiel durch den Türritz.’ Schnell löschte Maor die Repro-Lampe und versteckte sich hinter dem Schreibtisch. Er konzentriert sich auf die seltsam schlurfenden Schritte, die näher kamen. Der Mensch, so erkannte Maor, zog irgend etwas auf dem Boden hinter sich her. Dann wurde ihm klar, dass es sich nur um die Putzfrau mit ihrem Schrubber handeln könne. ’Offenbar war sie ein bisschen schlampig’, sagt Maor. Die Frau ersparte sich die Arbeit in Bauers Zimmer und schlurfte weiter, nachdem sie kurz vor der Tür verharrt hatte.“

Schwieriger Umgang mit den Fakten

Ein Verleger, der die Textauszüge miteinander verglichen hatte, schrieb mir: „Das schrammt haarscharf am Plagiat vorbei. Auf jeden Fall ist eine solche Arbeitsweise völlig unseriös.“

Dass der Verfasser der Biografie augenscheinlich eine Vorlage benutzt hat, erfährt der Leser zunächst nicht. Erst am Schluss des Buches heißt auf Seite 283 in den „Anmerkungen“: „ ‚Das waren NS-Unterlagen’ und folgende Zitate Maors: ‚Feindliches Ausland’, Der Spiegel, 31. Juli 1995“. Der knappe Satz erweckt den Anschein, als stamme der Text v o r dem erwähnten Zitat aus eigener Quelle. Aber auch der ist unverkennbar abgekupfert, und schon dort stehen, ohne Kennzeichnung, zwei wörtliche Zitate. „Du kannst es gar nicht verfehlen“ und „Fotografiere die Akte, die links auf dem Schreibtisch liegt“; bei Steinke heißt es, leicht abgewandelt: „…die links auf dem Tisch liegt.“

So viel Lässigkeit im Umgang mit dem Gedankengut anderer sollte man sich nicht erlauben, erst recht nicht, wenn man dem Nazigegner Fritz Bauer unter Berufung auf eine Nazipublikation unterstellt, er habe 1933 ein Treuebekenntnis gegenüber der Naziführung abgelegt. Dazu später mehr. Zur angeblichen Homosexualität Fritz Bauers, über die sich Steinke ohne konkreten Beweis und ohne Rücksicht auf die menschliche Würde des Verstorbenen bis zur Peinlichkeit hin verbreitet, nur soviel: weder das Bundesarchiv in Koblenz noch das Archiv des Bundesnachrichtendienstes verfügen, wie sie mir schriftlich bestätigten, über Unterlagen, die auf eine Homosexualität des hessischen Generalstaatsanwalts hindeuten.

Noch ehe ich Steinkes Biografie über Fritz Bauer gelesen hatte, war ich über einen Artikel des promovierten Juristen in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Oktober 2013 gestolpert, in dem es hieß, der Saal, in dem der Auschwitzprozess 1963 begonnen habe, sei 120 Meter lang gewesen. Er meinte damit den Tagungsraum der Frankfurter Stadtverordneten im historischen Römer, der dem Gericht überlassen worden war, weil sich die Fertigstellung des eigentlich vorgesehenen Verhandlungssaales im Bürgerhaus Gallus verzögert hatte. Da ich den Auschwitzprozess als journalistischer Berichterstatter miterlebt habe, hielt ich eine Richtigstellung der Wahrheit wegen für angezeigt. Daraufhin schrieb mir Ronen Steinke, ihm sei in der Tat bei der Länge des Saales etwas durcheinander gegangen. 120 Meter lang sei der Saal im Bürgerhaus Gallus gewesen, in dem der Prozess ab Frühjahr 1964 stattgefunden habe. Der Saal im Römer sei zwar auch lang, nämlich 80 Meter, aber doch nicht ganz so lang. Damit hatte er der einen falschen Angabe eine zweite hinzugefügt. In Wirklichkeit beträgt die Länge des Saales im Römer 23,8 Meter, und die des Saales im Bürgerhaus Gallus 24,9 Meter.

Ich habe mich gewundert, weshalb Ronen Steinke sich hartnäckig weigerte, diesen offenkundigen Lapsus zu berichtigen. Bei der Lektüre seiner Fritz-Bauer-„Biografie“ wurde mir klar, weshalb er sich dagegen sträubte. Dort verbreitet er nämlich denselben Unsinn. Wäre es nur das, könnte man vielleicht ein Auge zudrücken. Aber Steinke nimmt es auch bei anderen Dingen nicht so genau. So behauptet er, die Angeklagten im Auschwitzprozess hätten während der Hauptverhandlung auf den „vorderen Reihen im Zuschauerraum“ gesessen. Weiter heißt es: „Mancher nichtsahnende Besucher hat schon einen von ihnen von hinten angetippt und freundlich flüsternd nach dem rätselhaften juristischen Geschehen da vorn gefragt.“ Das ist Boulevard-Journalismus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der angesehene Schriftsteller Horst Krüger, auf den Steinke sich in diesem Zusammenhang beruft, die Dinge so falsch dargestellt hat. Auf jedem Foto aus dem Verhandlungssaal kann man sehen, dass die Angeklagten keineswegs so dicht neben den Besuchern saßen, sondern getrennt von ihnen in einem von Polizisten flankierten gesonderten Block.

Das Jahrhundertverfahren gegen Beteiligte am Massenmord an den Juden atmosphärisch in die Nähe einer Verhandlung vor einem königlich-bayerischen Amtsgericht zu rücken, lässt sich mit Unerfahrenheit nicht erklären. Steinke ist Jurist. Dass sein Mentor Werner Renz vom Fritz-Bauer-Institut das hat durchgehen lassen, ist unbegreiflich, zumal da er Sachkunde als notwendige Voraussetzung betrachtet, „um über das vielfältige Wirken des Hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer angemessen arbeiten und publizieren zu können“. Hinzu kommt, dass bereits eine ehemals leitende Mitarbeiterin des Instituts eine – wie die Süddeutsche Zeitung schrieb – „exzellente Biografie“ über Fritz Bauer vorgelegt hatte. (Irmtrud Wojak, Fritz Bauer, 1903-1968. Eine Biografie, C.H. Beck, 2009).

Auf der Lauer vor dem Schlafzimmer

Ronen Steinkes Biografie erschien vier Jahre nach der von Irmtrud Wojak. Ihr Werk umfasst rund 600 Seiten, die Recherchen nahmen zehn Jahre in Anspruch. Steinke brauchte für seine rund 300 Seiten nur einen Bruchteil dieser Zeit. Ging ihm das Schreiben so flott von der Hand, oder haben ihn Mitarbeiter des Fritz-Bauer-Instituts so intensiv unterstützt? Was gab es Neues über Fritz Bauer zu berichten, so kurz nach dem Erscheinen der von Steinke selbst so bezeichneten „hervorragenden wissenschaftlichen Arbeit“ von Irmtrud Wojak? Es seien „weiße Flecken“ geblieben, schreibt er auf Seite 24, und zwar nicht nur in der Arbeit von Irmtrud Wojak, mit der diese sich habilitierte, sondern auch in der Dissertation von Matthias Meusch, der 2001 Fritz Bauers Leben und Werk gewürdigt hatte.

Bauer habe – obwohl aus einer jüdischen Familie stammend – zu anderen Juden auffallend Distanz gehalten, sich selbst aber 1945 stolz einen Juden genannt. Nach seiner Rückkehr aus dem Exil nach Deutschland im Jahr 1949 habe er damit begonnen, „diesen Teil seiner Biografie peinlich vor der Öffentlichkeit zu verbergen“. Im Kopenhagener Staatsarchiv lägen seit Jahrzehnten Berichte darüber vor, „wie Bauer als junger Mann im Exil wegen homosexueller Handlungen verhaftet wurde.“ (Seite 25).

Bauer wurde während seines Exils niemals verhaftet. Dazu hätte es eines Haftbefehls bedurft und des Verdachts einer strafbaren Tat. Beides gab es nicht; Homosexualität war in Dänemark nicht strafbar. Wie die Historikerin Monika Boll im Begleitbuch zur Ausstellung „Fritz Bauer – Der Staatsanwalt“ schreibt, wurde Fritz Bauer zwar von der dänischen Staatspolizei „wegen homosexueller Kontakte regelrecht observiert“ und er bekam „viele Vorladungen“ von der Ausländerbehörde, verhaftet wurde er jedoch niemals.

Dass Ronen Steinke seinen Lesern auch in diesem Fall etwas erzählt, das nicht stimmt, ist schlimm genug, aber es kommt noch schlimmer. (Seite 101f.) Schon im ersten Monat nach seiner Ankunft in Dänemark habe Fritz Bauer „eine Nacht mit einem Dänen“ verbracht. Ob er in „verbotene schwule Prostitution verwickelt“ sei, hätten dänische Uniformierte ihn barsch gefragt. Und dann zitiert Steinke wörtlich, was ein dänischer Polizist in seinen Bericht geschrieben habe: „Von der Straße aus konnte man beobachten, dass der Deutsche sich ausgezogen hat, ohne sich einen Pyjama anzuziehen.“ Was soll man davon halten? Irmtrud Wojak, die als Erste auf die dänische Polizeiakte über Fritz Bauer gestoßen ist, erwähnt die „angeblichen homosexuellen Freundschaften“ in ihrer Biografie mit sieben Zeilen. Warum lässt es Ronen Steinke nicht auch dabei bewenden? Will er wirklich nur zeigen, „dass Bauer der Willkür der Behörden selbst in seinem Exilland – der Demokratie Dänemark – von Beginn an ausgeliefert“ war. Honi soit qui mal y pense.

„Hässliche Gerüchte“ und „dunkle Elemente“

Was hat es überhaupt auf sich mit der angeblichen Homosexualität von Fritz Bauer, über die Ronen Steinke sich in einer Weise auslässt, die jeden Spanner freuen wird. Hieb- und stichfeste Beweise hat er nicht. Auf Seite 102 räumt er ein, Äußerungen, auf die sich die Annahme stützen könnte, Bauer habe sich selbst als schwul gesehen, seien nicht bekannt. Später ging er dann noch mehr auf Distanz. Er wisse nicht, wie man beweisen könne, dass Bauer ein homosexueller Mann gewesen sei, sagte er am 19. November 2013 bei der Vorstellung seines Buches in Berlin. Es gebe auch niemanden, der das in der Nachkriegszeit in irgendeiner Weise bestätigt habe. Das hinderte ihn aber nicht, sich in seinem Buch über Fritz Bauer wie folgt zu äußern:

„Nur an den Abenden mit seinen jungen, vom Leben noch unbeschwerten Freunden in seiner Wohnung findet Bauer Zerstreuung“. (Seite 221) Mit dem Sohn eines Hausbewohners habe Bauer sich angefreundet. „Es ist die erste von vielen Freundschaften zu Männern, die vom Alter her seine Söhne sein könnten. Was in Frankfurt bald zu hässlichen Gerüchten führt.“ (Seite 222) „Er ist den jungen Leuten zugewandt, er interessiert sich für ihre Weltsicht, oft bis tief in die Nacht hinein, und er zieht damit den Argwohn mancher Nachbarn auf sich, die zwischen den Gardinen misstrauisch auf das Kommen und Gehen beim Generalstaatsanwalt schauen. Ein pensionierter Polizeibeamter, der mit in Bauers Haus wohnt, spricht einmal vom ‚häufigen Besuch dunkler Elemente’ bei Bauer.“ (Seiten 224f.). Über ein Fernsehinterview Fritz Bauers in dessen Büro schreibt Steinke: „Fritz Bauer, weißes, flammendes Haar und Hornbrille, fläzt etwas verdreht im Sessel, was ein Hosenbein hochrutschen und eine helle Socke und etwas Männerbein aufblitzen lässt, und natürlich raucht er …“ (Seite 28).

Als am 16. Juli 2003 der 100. Geburtstag von Fritz Bauer gefeiert wurde, erwähnte keiner der Festredner die angebliche Homosexualität Fritz Bauers auch nur mit einem Wort. Erst nachdem Steinke in seinem Buch mit dem irreführenden Titel „Fritz Bauer – oder Auschwitz vor Gericht“ – nur 12 Prozent des Inhalts befassen sich mit dem Auschwitzprozess – das Thema Homosexualität zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte gemacht hatte, wagten sich auch andere aus der Deckung. Wer das alles nicht gut findet, weil der Homosexualität immer noch die wünschenswerte gesellschaftliche Akzeptanz fehlt, und weil die sexuelle Orientierung eines Menschen dessen Privatsache ist, der muss sich sagen lassen, er mache sich die Denkweise der Nazis zu Eigen – ein Totschlagargument, das auf seine Urheber zurückschlägt und zu der Frage führt, ob der Behauptung über die Homosexualität Fritz Bauers am Ende gar antisemitische Motive zugrunde liegen. Immerhin wollen 61 Prozent der Deutschen laut einer Umfrage aus dem Jahr 2006 mit Homosexualität möglichst wenig zu tun haben.

Ablenkung von den politischen Ursachen Was hat den Journalisten Steinke eigentlich dazu getrieben, sich in seiner Fritz-Bauer-Biografie über die angebliche Homosexualität des hessischen Generalstaatsanwalts zu verbreiten? Bestand ein dringendes öffentliches Interesse an der Offenlegung des Intimlebens von Fritz Bauer? Wie auch immer – kaum ein Rezensent kam ohne den Hinweis auf die vermeintliche Homosexualität Fritz Bauers aus. Nach dem Sinn und Zweck fragte niemand, nur ich schwamm wieder einmal gegen den Strom. In der Zweiwochenschrift Ossietzky vom 24. Mai 2014 schrieb ich, Ronen Steinke lenke damit von den Verdiensten eines Mannes ab, dessen sexuelle Orientierung für die Bewertung seines Lebenswerkes völlig unerheblich sei. Ähnlich hatte sich vor mir bereits die ehemalige Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin geäußert. Energisch wandte sie sich dagegen, die Isoliertheit Fritz Bauers auf dessen vermeintliche Homosexualität zurückzuführen und damit von den politischen Gründen für seine üble Behandlung abzulenken.

In einem Beschwerdebrief an die Ossietzky– Redaktion meinte ein von mir geschätzter Jurist, er finde es schlimm, wenn jemand im 21. Jahrhundert Homosexualität für etwas halte, was die Einschätzung des Lebenswerkes von Fritz Bauer beschädigen könnte. Dazu kann ich nur sagen: „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, und Grün des Lebens goldner Baum.“ (Mephisto in Goethes Faust). Wenn – wie eine EU-Studie 2013 ergab – in Deutschland 68 Prozent der Schwulen und Lesben aus Angst vor Schikanen und Pöbeleien ihre sexuelle Ausrichtung verschweigen, dann kann es nicht weit her sein mit der Akzeptanz der Homosexualität. Das war wohl auch der Grund, weshalb das Fritz-Bauer-Institut den Eingriff in die persönliche Sphäre seines Namensgebers Ronen Steinke überließ.

Der unterstellte Fritz Bauer neben der angeblichen Homosexualität dann auch anderes. Er habe gegenüber den Deutschen, die er politisch habe überzeugen wollen, sein Judentum mit einer „betont christlichen Wortwahl“ übertüncht. In einem Essay, in dem es um die Frage ging, ob die Juden oder die Römer Jesus getötet haben, habe Bauer, „wie um seine Bemühungen um ein Image der Objektivität nicht zu gefährden“, seine eigene jüdische Erziehung an keiner Stelle zu erkennen gegeben, sondern ausschließlich aus christlichen Quellen geschöpft. (Seite 199f.).

Auf Seite 201 behauptet Steinke, zum Antisemitismus der Nachkriegszeit sei Bauer nie ein öffentliches Wort über die Lippen gegangen. (Seite 201). Zehn Seiten später – was kümmert mich mein Geschwätz von gestern – beschreibt er dann den „Sturm der Entrüstung“, den Fritz Bauer 1963 mit seiner Kritik am Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland hervorgerufen hat. Die dänische Zeitung B.T., die Boulevardausgabe des angesehenen Kopenhagener Blattes Berlingske Tidende, hatte Bauer mit den Worten zitiert, die Juden würden zwar nicht mehr als Schweine beschimpft, dafür heiße es jetzt: „Wir haben vergessen, dich zu vergasen.“

Versuch einer Nachrede ohne Beweis

Salopp wie gewohnt geht Steinke auch im Kapitel über die KZ-Haft Fritz Bauers mit den Fakten um. Seiner Familie habe Bauer erzählt, dass er die Entlassung seinen Freunden in der Justiz zu verdanken habe, schreibt Steinke, aber ohne seine Unterschrift unter einer Unterwerfungserklärung gegenüber den neuen Machthabern wäre das nicht gegangen. Eine solche Erklärung inhaftierter Sozialdemokraten habe das Ulmer Tagblatt am 13. November 1933 veröffentlicht. An vorderster Stelle der Unterzeichner stünden die beiden Reichsbannerführer Karl Ruggaber und Fritz Bauer. Von dieser Demütigung habe Bauer nie etwas erzählt. Kurt Schumacher, seinerzeit Kopf der Stuttgarter SPD, habe eine solche Unterwerfungserklärung verweigert. Deshalb sei er in Haft geblieben, als Bauer entlassen worden sei.

Das klingt wenig schmeichelhaft. Aber wie war das wirklich mit der vermeintlichen Unterschrift Fritz Bauers? Die Behauptung, sein Name stehe neben dem von Ruggaber an vorderster Stelle, ist falsch. In den Anmerkungen am Schluss des Buches heißt es, bei näherer Betrachtung falle auf, dass in der Unterzeichnerliste nicht Fritz Bauer stehe, sondern ‚Fritz Hauer’, was im altdeutschen Schriftbild leicht zu verwechseln sei. Da ein Fritz Hauer nicht bekannt sei, spreche alles „für einen bloßen Druckfehler“. Wäre es wirklich so, wie Steinke behauptet, dann müsste den Schriftsetzern des Ulmer Tagblattes, und nur sie können den Druckfehler begangen haben, die Unterzeichnerliste bereits gedruckt in altdeutscher Schrift vorgelegen haben; das ist kaum vorstellbar. Der nahe liegenden Frage, ob die genannten Personen das „Treuebekenntnis einstiger Sozialdemokraten“ wirklich unterschrieben haben, oder ob das Ganze eine Propaganda-Aktion der Nazis war, mit der die Anhänger der SPD verunsichert werden sollten, dieser Frage geht Ronen Steinke nicht nach. Dabei macht schon die Überschrift des Artikels im gleichgeschalteten Ulmer Tagblatt stutzig: sie unterstellt nämlich, dass die als Unterzeichner Genannten sich von der SPD abgewandt haben. Davon konnte weder bei Fritz Bauer noch bei den anderen die Rede sein.

Wer Fritz Bauer dem Verdacht aussetzt, ein Treuebekenntnis gegenüber der Naziführung abgelegt zu haben, der kann es nicht gut mit ihm meinen. So darf man nicht umgehen mit jemandem, der sich nicht wehren kann, erst recht nicht, wenn man nicht den Funken eines Beweises in der Hand hat. Dass Ronen Steinkes Buch die Verdienste Fritz Bauers „in würdigem Andenken“ bewahrt, wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, voller Respekt vor Fritz Bauers Lebenswerk in seinem Vorwort meint, bestreite ich ganz entschieden. Es ist, von den Unterstellungen und falschen Tatsachenbehauptungen abgesehen, ein sehr einseitiges Buch. Es verschweigt Fritz Bauers Wirken als politischer Mensch und setzt den hessischen Generalstaatsanwalt dadurch in ein völlig falsches Licht.

Was die Biografie verschweigt – und was nicht

Mehr als siebzigmal bezieht Steinke sich auf die Fritz-Bauer-Biografie von Irmtrud Wojak, aber um deren Aussagen zu diesem Teil der Lebensgeschichte von Fritz Bauer macht er einen großen Bogen. Den mit dem Prädikat „Besonders wertvoll“ ausgezeichneten Film von Ilona Ziok, „Fritz Bauer – Tod auf Raten“, tut er mit zwei Sätzen ab, wahrscheinlich um sich nicht mit Fritz Bauers Kritik an den Zuständen im Deutschland der Nachkriegszeit auseinandersetzen zu müssen.

So erfahren die Leser kein Wort von dem, was Fritz Bauer 1960 über „Die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns“ gesagt hat und was aus der konservativen Ecke der CDU daraufhin an Kritik auf ihn niedergeprasselt ist. Nichts erfahren sie von Fritz Bauers Streitgespräch mit Helmut Kohl, in dessen Verlauf der spätere Bundeskanzler dem hessischen Generalstaatsanwalt 1962 vorhielt, der zeitliche Abstand sei noch viel zu kurz, um ein abschließendes Urteil über den Nationalsozialismus fällen zu können. Nichts erfahren sie von Fritz Bauers Versuch, den Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Hans Globke, durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu Aussagen über seine Rolle bei der Judenverfolgung zu bewegen, nichts erfahren sie von seinem Kampf gegen die Notstandsgesetze, nichts von seinem Vortrag über die Bedeutung des Auschwitzprozesses für die Nachwelt, der im Nachhinein klingt wie sein politisches Vermächtnis.

Ich war dabei, als Fritz Bauer am 5. Februar 1964 vor etwa 800 Studenten im Hörsaal VI der Frankfurter Universität sagte: „Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.“ Und ich war auch dabei, als er und Helmut Kohl im düsteren Saal des Bootshauses an der alten Nahebrücke in Bad Kreuznach die Klingen kreuzten. Mich empört das Niveau, von dem aus Ronen Steinke meint, den großen Humanisten Fritz Bauer als Juden darstellen zu können, der keiner sein wollte, als Schwulen, der keiner sein durfte, als Nazigegner, der den Nazis angeblich Treue geschworen hat, als einen Trickser und Täuscher also – und das alles im Einklang mit dem politischen Mainstream und einem Zeitgeist, der die Vergangenheit am liebsten Vergangenheit sein lassen möchte.

Trotz allem, das will ich am Schluss nicht verhehlen, verdanke ich Ronen Steinke einige Informationen, ohne deren Kenntnis mein Wissen über Leben und Werk Fritz Bauers lückenhaft geblieben wäre. Ich weiß jetzt, dass Deutschland vollständig unter dichten Wolken lag, als Fritz Bauer am 15. März 1936 – wie Steinke schreibt – den Zug in Richtung Dänemark nahm. Ich weiß, dass es in Kopenhagen regnete, als sich Fritz Bauer dort am 26. Februar 1963 mit einem jungen dänischen Journalisten über die Zustände in Deutschland unterhielt, und ich erfuhr, dass am 27. Februar 1964 in Frankfurt gehupt wurde, als der „junge Schriftsteller“ Horst Krüger, der damals 45 Jahre alt war, mit offenem Schiebedach zum Auschwitz-Prozess fuhr.

Ebenfalls abgedruckt in: Landesverband Bremen. Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, URL: https://bremen.vvn-bda.de/2014/08/21/fritz-bauer-als-zerrbild-eine-biografie-mit-lucken-und-tucken/

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